Finanzierung

Grundversicherung

Neuregelung der psychologischen Psychotherapie im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP (Anordnungsmodell)
Bestimmungen ab 1. Juli 2022:


Anordnungsmodell / Grundversicherung
Mit dem Wechsel zum Anordnungsmodell wird die ärztlich angeordnete Psychotherapie in der Grundversicherung verankert.
Seit dem 1. Juli 2022 ist das Anordnungsmodell in Kraft.

Am 19. März hat der Bundesrat die Einführung des Anordnungsmodells für psychologische Psychotherapie per 1. Juli 2022 beschlossen. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können somit ab diesem Datum selbständig im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) tätig sein. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation, eine Berufsausübebewilligung / Zulassung für die Krankenkassen sowie eine Praxisbewilligung des Kantons. Zudem muss die Anordnung der Psychotherapie durch eine Ärztin oder einen Arzt folgender Fachrichtungen und eidgenössischen Weiterbildungstiteln erfolgt sein: Allgemeine Innere Medizin, Neurologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Pädiatrie, Ärztin oder Arzt mit Fähigkeitsausweis Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM). Pro Anordnung durch eine befugte Ärztin oder einen befugten Arzt sind 15 psychotherapeutische Sitzungen möglich. Nach 30 Sitzungen muss durch die anordnende Ärztin oder den anordnenden Arzt ein Bericht zuhanden des Versicherers erstellt werden.

Anmerkungen:
Ärztinnen oder einen Ärzte, welche eine Fachrichtung vertreten, die oben nicht aufgeführt ist, sind berechtigt, eine Anordnung für eine Kurztherapie oder eine Anordnung für den Notfall zu erstellen. Diese beträgt maximal 10 Sitzungen! Danach muss die Anordnung von der Hausärztin oder dem Hausarzt ausgestellt werden.

Für Klientinnen und Klienten, welche sich für das HMO entschieden haben, muss die Hausärztin oder der Hausarzt die Anordnung ausstellen. Gleichzeitig wird die Krankenkasse bezüglich der Überweisung informiert.

Das Anordnungsmodell bedingt folgendes Vorgehen:
- Für die Durchführung einer Psychotherapie braucht es die Anordnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin.
- Sie konsultieren Ihren Arzt / Ihre Ärztin und besprechen mit ihm / ihr Ihr Anliegen.
- In der Folge verfasst der Arzt / die Ärztin zuhanden der Krankenkasse und mir als Psychotherapeutin eine
Anordnung, in welcher der Grund für die Aufnahme einer Psychotherapie enthalten
ist.
- Ab Datum der Anordnung kann die psychotherapeutische Arbeit aufgenommen und verrechnet werden.

Formular für die Anordnung durch die zuständige Ärztin oder den zuständigen Arzt:

Laden Sie hier direkt das Formular herunter

1. Anordnung: 15 Sitzungen
2. Anordnung: 15 Sitzungen

Wenn es indiziert ist, dass nach der 30. Sitzung die Therapie weitergeführt wird, muss ich als psychologische Psychotherapeutin einen Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie an die anordnende Ärztin oder den anordnenden Arzt erstellen. Darin informiere ich im Einverständnis der Klientin oder des Klienten über die Notwendigkeit der Verlängerung der Psychotherapie. Die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt nimmt seinerseits Stellung und leitet den Bericht an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie weiter. Die Beurteilung durch die Psychiaterin oder den Psychiater erfolgt in der Regel durch ein reines Aktenstudium. Anschliessend wird der Antrag für die Kostengutsprache an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der zuständigen Krankenkasse weitergeleitet. Es wird empfohlen, dass der Antrag bereits nach 20 bis 23 Sitzungen erstellt wird, damit die Psychotherapie nahtlos fortgesetzt werden kann.

Selbstverständlich bespreche ich diese Inhalte im persönlichen Kontakt mit meinen Klientinnen und Klienten!

Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin ich im Psychologieberufsregister aufgeführt. Dadurch ist ersichtlich, dass ich über einen eidgenössischen Fachtitel und die Berufsausübebewilligung im Kanton Zürich verfüge. Seit dem 1. Juli bin ich zudem als psychologische Psychotherapeutin zulasten der OKP (obligatorische Krankenversicherung) gemäss Art. 50c KVV zugelassen.

Wichtig! Geschützte Kommunikation:
HIN: elisabeth.zimmermann@psychologie.ch

Zusatzversicherung
Die Kosten für Psychotherapie bei Therapeutinnen und Therapeuten, welche von der Grundversicherung anerkannt sind, werden nicht mehr von der Zusatzversicherung übernommen.  Übernommen werden klar definierte psychologische Dienstleistungen.

Tarife

Aktuell:
Psychotherapie:
Gemäss der Mitteilung des Kantonalverbandes der Zürcher Psychologinnen und Psychologen im Sondernewsletter vom 8. Juli hat der Regierungsrat des Kantons Zürich de provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapie auf CHF 2.58  pro Minute festgelegt. Für eine Therapiestunde à 60 Min. können demnach CHF 154.80 (+ Vor- und Nachbereitungszeit) verrechnet werden. Mit dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich gilt auch die neue Tarifstruktur in der Version vom 7. Juni 2022, wie sie von der FSP mit curafutura verhandelt wurde.

Rechnungsstellung
Klientinnen und Klienten, welche weiterhin über die Zusatzversicherung abrechnen, stelle ich die Rechnungen wie anhin persönlich aus. Dies könnte sich jedoch in absehbarerer Zeit ändern, da dafür auch die Leistungen der Ärztekasse in Anspruch genommen werden können.

Klientinnen und Klienten, welche über die Grundversicherung abrechnen, erhalten die Rechnungen von der Schweizerischen Ärztekasse.

Coaching: Abhängig vom Setting

Supervision (einzel): CHF 210.- / 60 Min.

Supervision in Gruppen

Die Kosten für Supervisionen in Gruppen sind von der Grösse der Gruppe und der zeitlichen Dauer abhängig.
Allfällige Reisespesen werden separat verrechnet.

Private Finanzierung / Selbstzahler

Manche Klientinnen und Klienten ziehen es vor, die Kosten für eine Therapie privat zu übernehmen. Der Grund dafür liegt meistens darin, dass sie nicht wollen, dass die Leistungen bei der Krankenkasse aufgeführt und somit transparent werden. Dies könnte bei einer möglichen Karriereplanung oder beim Plan, selbständig zu werden, zu Schwierigkeiten führen.

Für Klientinnen und Klienten, welche die Therapiekosten selbst übernehmen gilt ab 2023 ein neuer Tarif. Dieser beträgt CHF 195.- / 60. Min. (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit).  

Seminare und Workshops

Die Kosten richten sich nach der Dauer und der Anzahl Teilnehmer.
Allfällige Reisespesen werden separat in Rechnung gestellt.

Kosten bei Nichteinhaltung von Terminen / Verschiebung eines Termins / Verspätung

Termine können ohne Kostenfolgen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Danach werden die Kosten in Rechnung gestellt.
Eine Terminverschiebung sollte nur in dringenden Fällen erfolgen.
Falls eine Klientin / ein Klient verspätet zu einem Termin erscheint, gilt für die Verrechnung es Termin die ursprünglich vereinbarte Zeit.